Wärmepumpen-Förderung in Nordrhein-Westfalen

ℹ️ Hinweis: Die Förderbeiträge können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der Bundesförderung (BEG) und des Landes Nordrhein-Westfalen. Stand: 2026.

Bund und Land Nordrhein-Westfalen fördern den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme. Zusammen sind Zuschüsse von bis zu 15.000 € und mehr erreichbar.

Bundesförderung (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst den Austausch fossiler Heizungen gegen Wärmepumpen:

Luft-Wasser Wärmepumpe (EFH)5.000 € – 7.000
Erdwärmepumpe (EFH)8.000 € – 11.000
Großwärmepumpen (MFH, Gewerbe)individuell, höhere Beiträge

Landesförderung Nordrhein-Westfalen

Das Land ergänzt die Bundesförderung mit eigenen Programmen. Zuständig ist die NRW.BANK (Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen):

  • Zuschuss für Erdwärmesonden: Finanzhilfe für die Bohrung
  • Energieberatung: gefördert vor der Sanierung
  • Sanierungsbonus: mehr Förderung bei Maßnahmenbündeln

Steuerliche Vorteile

Ausgaben für energetische Sanierungen einschließlich Wärmepumpen lassen sich steuerlich ansetzen:

  • Absetzbar beim Ersatz der bestehenden Heizung
  • Absetzbar bei wertsteigernden energetischen Vorhaben
  • Verteilbar über mehrere Steuerperioden

Ihre persönlichen Verhältnisse sollte ein Steuerberater bewerten.

So beantragen Sie die Förderung

  1. Vor dem Einbau: Förderantrag einreichen
  2. Zusage abwarten: erst danach installieren lassen
  3. Nach dem Einbau: Nachweise einreichen
  4. Auszahlung: vorbehaltlich der Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt

Die Bundesmittel laufen über das BAFA, die Landesprogramme über die NRW.BANK. Der vermittelte Fachbetrieb begleitet den Antrag.

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