Wärmepumpen-Förderung in Nordrhein-Westfalen
ℹ️ Hinweis: Die Förderbeiträge können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen der Bundesförderung (BEG) und des Landes Nordrhein-Westfalen. Stand: 2026.
Bund und Land Nordrhein-Westfalen fördern den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme. Zusammen sind Zuschüsse von bis zu 15.000 € und mehr erreichbar.
Bundesförderung (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst den Austausch fossiler Heizungen gegen Wärmepumpen:
| Luft-Wasser Wärmepumpe (EFH) | 5.000 € – 7.000 |
| Erdwärmepumpe (EFH) | 8.000 € – 11.000 |
| Großwärmepumpen (MFH, Gewerbe) | individuell, höhere Beiträge |
Landesförderung Nordrhein-Westfalen
Das Land ergänzt die Bundesförderung mit eigenen Programmen. Zuständig ist die NRW.BANK (Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen):
- Zuschuss für Erdwärmesonden: Finanzhilfe für die Bohrung
- Energieberatung: gefördert vor der Sanierung
- Sanierungsbonus: mehr Förderung bei Maßnahmenbündeln
Steuerliche Vorteile
Ausgaben für energetische Sanierungen einschließlich Wärmepumpen lassen sich steuerlich ansetzen:
- Absetzbar beim Ersatz der bestehenden Heizung
- Absetzbar bei wertsteigernden energetischen Vorhaben
- Verteilbar über mehrere Steuerperioden
Ihre persönlichen Verhältnisse sollte ein Steuerberater bewerten.
So beantragen Sie die Förderung
- Vor dem Einbau: Förderantrag einreichen
- Zusage abwarten: erst danach installieren lassen
- Nach dem Einbau: Nachweise einreichen
- Auszahlung: vorbehaltlich der Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt
Die Bundesmittel laufen über das BAFA, die Landesprogramme über die NRW.BANK. Der vermittelte Fachbetrieb begleitet den Antrag.
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